Informationen zu ausgewählten Meldearten bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID)
Initiale Planmengenmeldung
-
Die Initiale Planmengenmeldung wird immer im laufenden Jahr für das darauffolgende Kalenderjahr abgegeben und stellt somit immer eine prognostizierte Menge dar.
-
Die Initialen Planmengenmeldungen werden grundsätzlich als Jahreswert erfasst, es ist keine Eingabe nach Monaten möglich.
-
Die Daten können in dieser Meldeart nur bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr erfasst oder korrigiert werden. Sofern im laufenden Jahr eine Korrektur der für das vorangegangene Kalenderjahr erfassten Daten erfolgen soll, muss dies in der Meldeart „Unterjährige Mengenmeldung“ erfolgen.
Unterjährige Mengenmeldung
-
Unterjährige Mengenmeldungen können sowohl für einen Zeitraum in der Vergangenheit (Ist-Mengenmeldung) als auch für einen zukünftigen Zeitraum (Plan-Mengenmeldung) erfolgen.
-
Es handelt sich auch dann um eine Planmengenmeldung, wenn der Meldezeitraum in der Vergangenheit beginnt und bis zu einem zukünftigen Zeitraum erfolgt.
-
Aus dem Datum der Abgabe der Meldung und dem angegebenen Meldezeitraum leitet sich ab, ob es sich um eine Ist- oder Plan-Mengenmeldung handelt. Der Meldezeitraum kann nicht jahresübergreifend sein.
-
Sie können für einen beliebigen Zeitraum z.B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich abgegeben werden.
-
Gültig ist jeweils die letzte abgegebene Meldung eines identischen Meldezeitraums, d.h. eine neue Meldung überschreibt jeweils die für diesen Zeitraum bereits abgegebene Meldung.
-
Eine Planmengenmeldung für ein Kalenderjahr kann somit auch als unterjährige Mengenmeldung für den Meldezeitraum Januar – Dezember abgegeben bzw. korrigiert werden.
Jahresabschlussmengenmeldung
-
Die Jahresabschlussmengenmeldung kann in LUCID bis zum 15.05. des Folgejahres erfolgen. Sie kann nach der initialen (erstmaligen) Abgabe noch bis zum 15.05. angepasst bzw. korrigiert werden. Sofern bis zum 15.05. keine Jahresabschlussmengenmeldung erfolgt oder eine Korrektur nach dem 15.05. erforderlich ist, erfolgt diese durch eine Nachtragsmengenmeldung.
-
Die Jahresabschlussmengenmeldung erfolgt immer für ein Kalenderjahr.
Inhalt einer Datenmeldung
-
Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde
-
Der Zeitraum, für den eine Datenmeldung abgegeben werden kann, wird ggf. durch Abgabefristen begrenzt.
-
Name des Systems (Veolia), bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
-
Masse der beteiligten Verpackungen in kg mit 3 Nachkommastellen
► Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister www.verpackungsregister.org.