Die Veolia Umweltservice Dual GmbH ist ein Betreiber eines Dualen Systems und übernimmt unter anderem die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen. In dieser Tätigkeit sind verschiedene nationale und europäische Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen.
Wir kennen alle relevanten gesetzlichen Grundlagen und richten unsere Arbeit danach aus, um unseren Kunden eine maximale Rechtssicherheit bei der Verpackungslizenzierung zu gewährleisten. Wir haben für Sie einige Informationen über die zugrundeliegenden Gesetze und Verordnungen zusammengefasst.
Verpackungsverordnung (VerpackV)
Der Vorgänger des Verpackungsgesetzes, die Verpackungsverordnung, wurde 1991 mit dem Ziel eingeführt, Verpackungsabfälle zu reduzieren.

Mit der „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“, kurz Verpackungsverordnung (VerpackV), wurde das Prinzip der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber erstmals aufgenommen. Somit sind diese zur Rücknahme und Entsorgung von in Verkehr gebrachten Verpackungen verpflichtet.
Auf Grundlage der Verpackungsverordnung wurde das duale System in Deutschland eingerichtet, welches die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen organisiert.
Am 03. Juli 2021 ist die Novelle, des seit 2019 gültigen Verpackungsgesetzes in Kraft getreten!
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Zweck des Gesetzes ist es, natürliche Ressourcen zu schonen, indem Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen gefördert wird.

Das 2012 eingeführte Kreislaufwirtschaftsgesetz löste das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab.
Der Leitgedanke der Kreislaufwirtschaft ist, eingesetzte Rohstoffe über den reinen Lebenszyklus einer Ware hinaus zurück in den Produktionsprozess gelangen zu lassen. Kernelement des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellt die fünfstufige Abfallhierarchie dar. Laut dieser stehen Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in folgender Rangfolge:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung
Im Fall von Produkten gilt also, soweit möglich auf Verpackungen zu verzichten und den unverzichtbaren Verpackungsanfall möglichst gering zu halten. Diese Festlegungen basieren auf dem Grundgedanken, dass Ressourcen limitiert und damit nach einer Verbrennung bzw. Deponierung unwiederbringlich verbraucht sind.
► Mehr zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
EU-Verpackungsrichtlinie
Die Richtlinie beinhaltet übergeordnete Rahmenbedingungen, die von allen Mitgliederstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgewandelt werden müssen.

In der EU-Verpackungsrichtlinie von 1994 hat die Vermeidung von Verpackungsabfällen höchste Priorität, gefolgt von Wiederverwendung, stofflicher Verwertung und anderen Formen der Verwertung. Sie schreibt entsprechende Maßnahmen vor, wie z. B. Verwertungsquoten und -verfahren.
Somit ist das Ziel der Richtlinie die Schaffung von Verantwortlichkeiten für Hersteller und Vertreiber: Einerseits wird ein sparsamer Einsatz von Verpackungen gefordert, andererseits die Verpflichtung auferlegt, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen, zu verwerten oder einer Wiederverwendung zuzuführen und dafür festgelegte Verwertungs- und Recyclingquoten zu erfüllen.
► Mehr zur EU-Verpackungsrichtlinie