Brennstoffemissionshandelsgesetz

Intelligente Abfallkonzepte von Veolia wirken den neuen CO2-Preisen für thermische Verwertung entgegen und tragen zum Ressourcenschutz bei.

Update: Der CO2-Preis steigt 2024 auf 45 Euro je Tonne.
(Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 - Drs 20/9792 vom 15.12.2023)
Rauch CO2

Neuer CO2-Preis für thermische Verwertung ab 2024

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die CO2-Bepreisung für Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen. Ab 2024 werden auch CO2-Emissionen aus der thermischen Abfallverwertung bepreist. Veolia betreibt selbst keine thermischen Abfallverwertungsanlagen, ist aber – wie alle Entsorger und Lieferanten – wegen der Lieferung von nicht stofflich verwertbaren Abfällen an jene Anlagen von diesen Preissteigerungen betroffen, da diese die CO2-Kosten an die Lieferanten weitergeben.

Jede Tonne eingesparter Abfall verringert CO2-Kosten

  • Ab 2024 werden auch CO2-Emissionen aus der thermischen Abfallverwertung bepreist – mit 45 Euro pro Tonne CO2.
  • Veolia ist – wie alle Entsorger – somit von Preissteigerungen betroffen, da die Betreiber thermischer Verwertungsanlagen die Kosten für den CO2-Preis an ihre Lieferanten weitergeben.
  • Veolia berät Sie gern, wie Sie Ihre Gewerbeabfälle getrennt erfassen und Abfälle vermeiden, um Ressourcen zu schonen und Kosten zu reduzieren.
Grafik BEHG

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Veolia Umweltservice GmbH
Hammerbrookstraße 69, D-20097 Hamburg

Brennstoffemissionshandelsgesetz

Weitere Details finden Sie im Gesetzestext.

Worum geht es beim Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Instrument der Bundesregierung zur Erfüllung der deutschen Klimaziele. Anfallende CO2-Emissionen müssen durch sogenannte Emissionsrechte kompensiert werden. Das passiert aktuell in Form von Zertifikaten, die alle Inverkehrbringer – also ab 2024 auch die Betreiber von thermischen Abfallverwertungsanlagen – zum Ausgleich der CO2-Emissionen erwerben müssen. 

Wenngleich das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits 2019 in Kraft getreten ist, sorgt eine Novelle des BEHG dafür, dass ab dem 01.01.2024 auch thermische Abfallbehandlungsanlagen der CO2-Bepreisung unterliegen. Durch diesen Umlagemechanismus ist die gesamte Entsorgungsbranche betroffen. 
 

Dekarbonisierung an Industrie- und Produktionsstandorten

Welchen CO2-Preis sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz vor?

Derzeit beträgt der Preis für das CO2-Zertifikat 30 Euro pro Tonne für alle Inverkehrbringer. Ab 2024 - wenn auch Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet sind und Zertifikate erwerben müssen - steigt der Preis auf 45 Euro pro Tonne und 2025 auf 50 Euro. 

Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen, die Abfälle thermisch verwerten, müssen sich für den nationalen Emissionshandel bei der Deutschen Emissionshandelsstelle registrieren. Veolia selbst betreibt keine thermischen Abfallbehandlungsanlagen, liefert jedoch nicht recycelbare Abfälle an die Betreiber solcher Anlagen – und jene Anlagen werden die neuen CO2-Preise an ihre Lieferanten weiterreichen.

Fragen und Antworten rund um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Warum gibt es das Brennstoffemissionshandelsgesetz

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde am 20.12.2019 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um die deutschen Klimaziele zu erreichen - bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber 1990 um 55 Prozent reduziert werden. Endgültige Treibhausgasneutralität soll bis zum Jahr 2050 erreicht werden. Neu ist, dass ab dem 01.01.2024 auch thermische Abfallbehandlungsanlagen der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffemissionen unterliegen.

Für welche Brennstoffe sind Zertifikate erforderlich?

Anlage 1 des BEHG listet alle Brennstoffe auf, für die Zertifikate erworben werden müssen. Dabei handelt es sich um:

  • Kohle, Koks und Stoffe, die daraus hergestellt werden, etwa Gase und Öle,
  • Öle und Fette, sowohl tierisch als auf pflanzlich, die als Kraft- oder Heizstoff genutzt werden,
  • Erdöl und Stoffe, die daraus hergestellt werden, etwa Benzin und Diesel, Erdgas,
  • Verschiedene Kohlenwasserstoffe,
  • Verschiedene Alkohole, wenn diese nicht synthetischer Herkunft sind und als Heiz- oder Kraftstoffe vorgesehen sind,
  • Additive zu Kraftstoffen sowie Stoffe, die als Heiz- oder Kraftstoffe bestimmt sind.

Für 2022 gilt noch eine reduzierte Liste, die in Anlage 2 zum BEHG definiert ist. Somit werden derzeit hauptsächlich Heizöl, Benzin, Diesel sowie Erdgas und Flüssiggase erfasst.

Wie funktioniert die CO2-Bepreisung?

Die Höhe des CO2-Betrags, die weiterberechnet wird, hängt von dem fossilen Anteil des Abfallgemisches ab. Im BEHG ist die Anzahl der benötigten Zertifikate für die gängigsten Abfallschlüsselnummern mittels Standard-Emissionsfaktoren festgelegt. Für den biogenen Anteil einiger Abfallschlüsselnummern sind Pauschalwerte vorgegeben, die von den Gesamtemissionen abgezogen werden. 

Betreiber von thermischen Abfallverwertungsanlagen können eigenständig festlegen, ob sie mit den festgelegten Standard-Emissionsfaktoren am Emissionshandel teilnehmen oder eine Analytik beauftragen, um so den biogenen Anteil des jeweiligen Abfallgemisches exakt festzustellen.
 

Wie kann der fossile Anteil des Abfallgemisches verringert werden?

Um den fossilen Bestandteil des Abfallgemisches zu verringern, ist eine konsequente Getrenntsammlung der Abfälle an der Anfallstelle notwendig. Gerade Kunststoffe, wie Verpackungsmaterialien oder Folien, sollten sortenrein gesammelt werden und nicht in Mischabfälle gelangen. Das verringert am Ende nicht nur den CO2-Preis, sondern erhöht auch die Recyclingquote Ihres Unternehmens. Zudem sollten Konzepte zur Abfallvermeidung in Betracht gezogen werden – jede Tonne eingesparter Abfall verringert CO2-Kosten und schont Ressourcen

Veolia berät Sie gern, wie Sie Ihre Gewerbeabfälle getrennt erfassen und Abfälle vermeiden, um Ressourcen zu schonen und Kosten zu reduzieren. Ihr Kundenberater steht Ihnen jederzeit für Fragen als auch für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Wie teuer werden die CO2-Zertifikate?

Seit dem Jahr 2022 beträgt der CO2-Preis 30 Euro pro Tonne,  2023 hat es keine Erhöhung gegeben. Ab 2024 wird sich der CO2-Preis jedoch erhöhen auf 45 Euro pro Tonne. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis pro Tonne CO2 auf 50 Euro steigen, das steht im Entwurf zum neuen Haushaltsfinanzierungsgesetz, das dem Deutschen Bundestag vorliegt. Ab 2026 wird ein Versteigerungsverfahren die weitere Preisgestaltung bestimmen. Dann werden der Mindestpreis 55 Euro und der Höchstpreis 65 Euro pro Tonne CO2 betragen.

Wer muss CO2-Zertifikate kaufen?

Jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die entsprechende Stoffe im Sinne des Energiesteuergesetzes in Verkehr bringt, ist zum Kauf der CO2-Zertifikate verpflichtet. Das Gesetz spricht hierbei vom Verantwortlichen.

Ab 2024 fallen dann auch Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagen darunter. Veolia selbst fungiert nur als Lieferant für derlei Anlagen. Die Betreiber werden Veolia und allen anderen Entsorgern die zusätzlichen Kosten für die CO2-Bepreisung jedoch weiter belasten, was wiederum Auswirkungen auf die Preisgestaltung zwischen Veolia und seinen Kunden haben wird.

Details zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) / Kostenberechnung

Quelle "Standardwerte zur Berechnung von Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2a BEHG":

Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 - EBeV 2030), Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1, 3 und 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4, § 8 Absatz 1 und 4, § 9 Absatz 1, 3 und 4, § 10 Absatz 2, § 11, § 12 Absatz 4 und 6, § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 und 2, § 17 Absatz 1) Ermittlung der Brennstoffemissionen

BEHG Berechnung

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