Diese Seite erläutert unsere Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit in ganz Europa und gibt den Konformitätsstatus dieser Website mit den geltenden Vorschriften und Standards an, einschließlich der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Web (Richtlinie (EU) 2016/2102) und den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG).
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf eine Reihe von Best Practices - funktional, visuell, technisch und redaktionell - die sicherstellen, dass digitaler Inhalt (Websites, mobile Anwendungen, PDFs usw.) von allen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, nutzbar ist.
Eine barrierefreie Website ermöglicht den Benutzern:
- das Anpassen der Darstellung (z.B. Text vergrößern, Schriftarten ändern, Kontrast anpassen, Animationen deaktivieren)
- das Navigieren mit assistiven Technologien (z.B. Bildschirmlesegeräten, Braille-Anzeigen)
- das Nutzen der Seite ohne Maus (über Tastatur, Schalter oder Touchscreen)
- das Zugreifen auf Video-/Audio-Inhalte über Untertitel oder Transkripte
- und mehr
Unsere Verpflichtungen
Veolia verpflichtet sich, seine digitalen Dienste - Websites (Internet, Intranet, Extranet), mobile Apps, Software und öffentlich zugängliche digitale Infrastruktur - für alle zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit und den WCAG 2.1 AA-Standards.
Maßnahmenplan
1. Prüfung und Bewertung
- Eine vorläufige (nicht abschließende) Prüfung wurde im Februar 2025 durchgeführt.
- Wesentliche Erreichbarkeitslücken wurden identifiziert und dokumentiert.
2. Strategische Planung
- Ein mehrjähriger Plan zur Barrierefreiheit wird auf dieser Seite veröffentlicht
- Ziele werden auf kurz-, mittel- und langfristiger Basis definiert.
3. Schulung und Sensibilisierung
- Eine Schulung zur Barrierefreiheit (geleitet von Idéance) ist für Webmaster, Redakteure und technische Teams in ganz Europa geplant.
- Eine interne Sensibilisierungskampagne wird für alle digitalen Redakteure gestartet.
4. Schrittweise Einhaltung der Vorschriften
- Korrekturen werden basierend auf den Ergebnissen der Prüfung priorisiert
- Ein klarer Implementierungsplan wird veröffentlicht
5. Kontinuierliches Monitoring
- Ein regelmäßiger Überwachungsprozess wird eingerichtet
- Regelmäßige Audits werden den Fortschritt verfolgen und neue Probleme aufdecken
6. Kommunikation und Transparenz
- Diese Barrierefreiheitserklärung wird regelmäßig aktualisiert.
- Benutzer werden über Fortschritte und Initiativen informiert.
7. Beobachtung Technologien und rechtlicher Bestimmungen
- Aktualisierungen zu Barrierefreiheitsstandards und europäischen Vorschriften werden überwacht
- Unsere digitalen Plattformen werden weiterentwickelt, um zukünftigen EU-Barrierefreiheitsanforderungen gerecht zu werden.
Compliance Status
Diese vorübergehende Erklärung gilt für die Website www.veolia.de.
Ab heute ist diese Website teilweise konform mit WCAG 2.1 AA aufgrund bestimmter Barrierefreiheitsprobleme, die noch überprüft und korrigiert werden, nachdem die Prüfung im Februar 2025 durchgeführt wurde. Volle Konformität hat Priorität und laufende Verbesserungen sind im Gange.
Datum der Erstellung
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 19. November 2024 erstellt und zuletzt im Mai 2025 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, auf Inhalte oder Dienstleistungen auf dieser Website zuzugreifen, kontaktieren Sie uns bitte:
Über unser Kontaktformular: https://www.veolia.de/kontakt
Wir bemühen uns um eine Antwort innerhalb von zwei Wochen.
Rechtsmittel
Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind oder das Problem weiterhin ungelöst bleibt:
Kontakt zur nationalen Durchsetzungsstelle
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Behörde benannt, um die Web-Zugänglichkeitsrichtlinie zu überwachen und durchzusetzen.
Finden Sie Ihren nationalen Kontakt:
👉 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/web-accessibility#monitoring
Oder kontaktieren Sie eine nationale Gleichbehandlungsstelle oder einen Ombudsmann
Je nach Land können Sie möglicherweise auch eine Beschwerde bei Ihrer nationalen Gleichstellungsstelle oder Menschenrechtsinstitution einreichen.
EU-Verzeichnis: 👉 https://equineteurope.org/equality-bodies/