Die PPWR ist da – Das müssen Sie jetzt wissen

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026. Für Sie bedeutet das konkrete Veränderungen in Ihrer täglichen Arbeit. Mit den richtigen Informationen lassen sich die neuen Anforderungen strukturiert angehen.

verpackte Tomaten

Warum ist die PPWR wichtig?

Die PPWR ist eine europäische Verordnung, die Verpackungen und Verpackungsabfälle neu regelt. Ihr Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, Ressourcen zu sparen und Abfallmengen zu reduzieren. Das klingt zunächst abstrakt, hat aber direkte Auswirkungen auf Ihre Geschäftstätigkeit, egal ob Sie Verpackungen herstellen, befüllen, vertreiben oder importieren. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können sich Wettbewerbsvorteile sichern und ihre Lieferketten zukunftssicher gestalten.

 

Was aus der PPWR ab sofort gilt

Neue Rollen, neue Verantwortungen

Die PPWR führt eine wichtige Unterscheidung ein, die viele Unternehmen betrifft: die Unterscheidung zwischen Erzeuger und Hersteller.

Der Erzeuger ist verantwortlich für die technische Konformität der Verpackung. Er muss nachweisen, dass die Verpackung die Artikel 5 bis 12 der PPWR erfüllt. Dies geschieht durch technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung. Wenn Sie Verpackungen selbst entwickeln oder anpassen lassen, sind Sie in dieser Rolle.

Der Hersteller trägt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Das bedeutet: Er finanziert das Verpackungsrecycling und erfüllt Registrierungs- und Meldepflichten. Wenn Sie die Lieferkette in einem Mitgliedstaat eröffnen, sind Sie typischerweise auch Hersteller im Sinne der PPWR.

Wichtig zu wissen: In vielen Fällen sind Erzeuger und Hersteller dasselbe Unternehmen. Bei grenzüberschreitenden Lieferketten können diese Rollen aber auseinanderfallen. Klären Sie für Ihr Unternehmen, welche Rolle Sie einnehmen und wie die Lieferkette ausgestaltet ist. Das ist die Grundlage für alle weiteren Regelungen der PPWR.

Informationspflichten in der Lieferkette

Ab sofort müssen Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterial ihren Kunden umfassende Informationen bereitstellen. Das betrifft die Zusammensetzung der Verpackung, die Einhaltung von Grenzwerten und die Recyclingfähigkeit. Wenn Sie Verpackungen von Lieferanten beziehen, haben Sie das Recht, diese Informationen einzufordern und die Lieferanten sind verpflichtet, sie bereitzustellen.

Rücknahmesysteme

Seit dem 12.August 2026 müssen Unternehmen, die wiederverwendbare Verpackungen benutzen, sich an einem oder mehreren Wiederverwendungssystemen beteiligen. Verpackungen müssen vor der Wiederverwendung aufbereitet werden und dürfen nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden, das soll einen Anreize für die Rückgabe schaffen. Ziel ist es, den Verpackungsmüll durch Kreislaufsysteme deutlich zu reduzieren.

PFAS-Grenzwerte

Eine der ersten neuen Regelungen betrifft per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Diese Stoffe sind in vielen Beschichtungen von Verpackungen enthalten, die Feuchtigkeit oder Fett abweisen sollen. Seit dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die folgenden Grenzwerte eingehalten:

25 ppb pro einzelnem PFAS
Beispiel: Wenn PFAS A 20 ppb und PFAS B 15 ppb enthält, ist das OK. Wenn PFAS A aber 30 ppb hat, ist es verboten – egal wie niedrig B ist.
Polymere PFAS werden hier nicht gemessen

250 ppb für die Summe aller PFAS
Beispiel: PFAS A (20 ppb) + PFAS B (15 ppb) + PFAS C (10 ppb) = 45 ppb gesamt ✓ Polymere PFAS werden hier nicht gemessen

50 ppm für alle PFAS
Dies ist eine Gesamtgrenze für ALLE PFAS, auch polymere PFAS. Eine Besonderheit: Wenn der Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg liegt, muss der Hersteller nachweisen, wie viel des Fluors tatsächlich von PFAS stammt und wie viel von anderen Stoffen.

Was bedeutet das für Sie? Überprüfen Sie Ihre Verpackungsbestände und Lieferantenkontakte. Besonders betroffen sind Papierverpackungen mit Barriereschichten, Behälter für den Schnellimbiss oder Backwaren sowie bestimmte Kunststoffverpackungen wie z.B. PE-Folien. Wenn Sie solche Verpackungen nutzen, müssen Sie mit Ihren Lieferanten klären, ob diese die neuen Grenzwerte einhalten.

 

Die nächsten Meilensteine der PPWR

Ab 2028: Kompostierbare Verpackungen und Kennzeichnung

2028 werden weitere Anforderungen relevant. Unter anderem gelten Teebeutel und Kaffeekapseln als Verpackungen und müssen wie Aufkleber auf Obst und Gemüse nach industriellen Standards kompostierbar sein.

Des Weiteren müssen Verpackungen mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen sein, die die Verbraucher über die richtige Sortierung und Wiederverwendung (ab 2029) aufklärt.

Auch das Thema übermäßige Verpackungen rückt in den Fokus. Verpackungen dürfen keinen unnötigen Leerraum mehr haben, der nicht für den Produktschutz benötigt wird. Reduzieren Sie Ihre Verpackungen auf das Minimum, um weniger Verpackungsmüll zu produzieren.

Ab 2030: Design für Recycling und Mindestquoten

Ab 2030 gelten durch die PPWR strengere Anforderungen an das Verpackungsdesign. Das Prinzip heißt „Design for Recycling": Verpackungen müssen von Anfang an so gestaltet sein, dass sie recycelbar sind. Das bedeutet häufig: Monomaterialien statt Verbundverpackungen, weniger Beschichtungen, bessere Trennbarkeit von Materialien.

Gleichzeitig werden Mindestquoten für Rezyklateinsatz eingeführt. Kunststoffverpackungen müssen einen bestimmten Anteil aus recyceltem Material enthalten. Für Getränkeverpackungen gelten zusätzlich Mehrwegquoten.

 

Neue Herausforderungen

Die neuen Anforderungen an den Rezyklateinsatz bringen indirekt auch neue Herausforderungen für das Papierrecycling mit sich. Denn getrieben durch die aktuellen Marktbedingungen gelangen statt Monomaterialien verstärkt papierbasierte Verbundverpackungen in den Handel. Sie sind eine Kombination aus Papier und Kunststoff, die insbesondere im Lebensmittelbereich über die notwendigen Barriere- und Schutzeigenschaften verfügt. Diese Verbunde werden in klassischen Papierfabriken nur unvollständig getrennt und zum Großteil als Störstoffe aussortiert und somit der thermischen Verwertung zugeführt. Dem Kreislauf gehen damit wertvolle Papierfasern verloren. 

Für das Recycling ist schließlich die Sortenreinheit entscheidend. Deshalb ist der Einsatz von reinem Monomaterial – also etwa 100 Prozent Papier oder 100 Prozent Kunststoff – für die Kreislaufwirtschaft häufig sogar besser als ein schwer trennbarer Materialmix. 

Die neue regulatorische Dynamik erfordert daher ein intelligentes Zusammenspiel zwischen Verpackungsdesign und hochwertigem Materialrecycling.

Haben Sie noch Fragen zur PPWR oder brauchen Sie eine Beratung für Ihre Verpackungen? Unsere Verpackungsexperten von BellandVision stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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