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📅 Veröffentlicht: 29. April 2025
Seit Januar 2025 gilt die neue EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung, die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Welche Anforderungen sie mit sich bringt und wie BellandVision Unternehmen bei der Umsetzung unterstützt, erläutert Geschäftsführerin Diana Uschkoreit. Als größtes duales System Deutschlands bietet das Veolia Tochterunternehmen neben der Systembeteiligung und dem Verpackungsrecycling auch Beratungen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, recyclingfähige Verpackungsdesigns und den Einsatz von Rezyklaten an.

VEOLUTIONS: Frau Uschkoreit, worin unterscheidet sich die PPWR von der bisherigen europäischen Gesetzgebung für Verpackungen?
Diana Uschkoreit: Bisher wurde auf europäischer Ebene alles rund um das Thema Verpackungen über Richtlinien geregelt, die durch die Mitgliedstaaten erst in nationale Gesetze umgewandelt werden mussten. Das führte oft zu einem Flickenteppich verschiedener Regeln in der EU und dazu, dass ein Großteil der Mitgliedstaaten die an sie gestellten Recyclinganforderungen verfehlt haben. Mit der neuen Verordnung gelten zum ersten Mal automatisch überall die gleichen Regeln zur gleichen Zeit – von Portugal bis Finnland und natürlich in Deutschland.
VEOLUTIONS: Welche konkreten neuen Vorgaben bringt die PPWR für das Verpackungsrecycling mit sich?
Diana Uschkoreit: Eine der größeren Neuerungen ist, dass ab 2030 alle Verpackungen, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, recyclingfähig sein müssen. Außerdem müssen Kunststoffverpackungen ebenfalls ab 2030 – abhängig vom Anwendungsbereich und vom Kunststoff – einen bestimmten Anteil an recyceltem Material (Rezyklat) enthalten. Bei Lebensmittelverpackungen sind das mindestens 10 Prozent, ab 2040 liegt der Mindestrezyklatanteil bei diesen Verpackungen sogar bei 25 Prozent. Damit Verbraucher ihre Verpackungen besser entsorgen können, wird es außerdem einheitliche Verpackungskennzeichnungen geben. Eine weitere wichtige Vorgabe ist, die Menge an Verpackungsmüll in der EU insgesamt zu reduzieren. Darüber hinaus regelt die Verordnung noch weitere wichtige Themen. Zum Beispiel müssen Aufkleber auf Obst und Gemüse sowie Tee- und Kaffeebeutel in Zukunft kompostierbar sein. Einige Einzelheiten werden von der EU zwar noch ausgearbeitet, aber diese grundlegenden Regeln stehen bereits fest.
VEOLUTIONS: Wo stehen die Unternehmen in Deutschland derzeit in Bezug auf diese Ziele?
Diana Uschkoreit: Unternehmen in Deutschland sind bei der Umsetzung der neuen Verpackungsanforderungen im europäischen Vergleich gut aufgestellt. Auch die technischen Möglichkeiten zum Recycling sind in Deutschland – anders als in manchen anderen EU-Ländern – bereits gut entwickelt. Und trotzdem haben die Unternehmen noch jede Menge Hausaufgaben zu erledigen.
VEOLUTIONS: Worin sehen Sie dabei die größten Herausforderungen?
Diana Uschkoreit: Eine der größeren Herausforderungen liegt beim Einsatz von recyceltem Material in Kunststoffverpackungen. Bei Drogerieartikeln funktioniert dies bereits sehr gut, bei Lebensmitteln hingegen sind die Hürden deutlich höher. Denn die Lebensmittelsicherheit steht über dem Einsatz von Rezyklat. Deshalb darf bisher nur recyceltes PET aus dem Pfandflaschenkreislauf in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Außerdem gibt es noch Probleme mit der Qualität, der Verfügbarkeit und den Kosten von recyceltem Material. Eine weitere Schwierigkeit: Man kann kaum überprüfen, wie viel recyceltes Material tatsächlich in einer Verpackung steckt.
VEOLUTIONS: Wie kann BellandVision Unternehmen dabei unterstützen, die Vorgaben aus der PPWR zu erfüllen?
Diana Uschkoreit: Unser spezielles Beraterteam – unsere „Circular Consultants“ – unterstützen die Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelungen der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung mit einem vielfältigen Angebot. Wir bieten zum Beispiel praktische Workshops in Sortieranlagen an, damit Unternehmen verstehen, worauf es beim Recycling ankommt. Wir prüfen einzelne Verpackungen oder analysieren auch ganze Produktsortimente mit tausenden verschiedenen Verpackungen auf ihre Recyclingfähigkeit. Mehr als 30.000 Verpackungen haben wir bereits geprüft – damit sind wir führend in diesem Bereich.
Besonders wichtig ist auch die Versorgung mit recyceltem Kunststoff, den Unternehmen künftig für ihre Verpackungen brauchen. Dafür hält die Veolia Gruppe unter anderem über 300.000 Tonnen Sortierkapazität bereit und betreibt Anlagen zur Herstellung von Rezyklaten. Die Marke PlastiLoop by Veolia dient Unternehmen als Zugang zu hochwertig recycelten Kunststoffen. Unter dieser Marke bündeln wir das umfangreiche Know-how der Veolia Gruppe und passen uns an die Bedürfnisse unserer Kunden bezüglich der Kunststoffproduktion an, egal in welchem Bereich sie tätig sind und wo auf der Welt sie sich befinden.
VEOLUTIONS: Sie haben ein Softwaretool entwickelt, das den Unternehmen die Prüfung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen deutlich erleichtert. Wie funktioniert das?
Diana Uschkoreit: Die Unternehmen müssen in unserem Recyclingtool nur wenige Angaben zu ihrer Verpackung machen und erfahren sofort, ob sie nach dem aktuell in Deutschland für die Bemessung der Recyclingfähigkeit herangezogenen Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister recyclingfähig ist oder nicht. Falls nicht, zeigt das Tool auch direkt an, woran es liegt. Da viele Anforderungen, die die PPWR an die Recyclingfähigkeit und den Rezyklateinsatz stellt, erst noch in nachgelagerten europäischen Rechtsakten bestimmt werden müssen, optimieren wir laufend das Tool und passen es jedes Jahr an die neuen Anforderungen an. So können Unternehmen schnell und unkompliziert ihre Verpackungen überprüfen und bei Bedarf verbessern.
„Die PPWR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet jedoch gleichzeitig vielfältige Chancen für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft.“
Diana Uschkoreit, Geschäftsführerin bei BellandVision

VEOLUTIONS: Gibt es neue Angebote im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen aus der PPWR?
Diana Uschkoreit: Ja, wir arbeiten bereits an weiteren Unterstützungsangeboten für unsere Kunden. Allerdings warten wir bewusst ab, bis die EU mehr Details in sogenannten delegierten Rechtsakten der neuen Verordnung festgelegt hat. Wir möchten keine vorschnellen Lösungen anbieten. Stattdessen launchen wir erst dann neue Serviceleistungen, wenn wir genau wissen, was auf unsere Kunden zukommt. So stellen wir sicher, dass unsere Angebote auch wirklich einen praktischen Nutzen haben.
VEOLUTIONS: Unterstützt BellandVision zum Beispiel auch beim Konformitätsbewertungsverfahren, bei der technischen Dokumentation sowie bei der Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung? Was müssen Hersteller hier nachweisen?
Diana Uschkoreit: Die PPWR verlangt, dass Verpackungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung entworfen, hergestellt und gekennzeichnet werden. Für jede Verpackungsart ist ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen sowie eine technische Dokumentation zu erstellen. Sofern aus diesem Verfahren hervorgeht, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind, ist eine EU-Konformitätserklärung für die Verpackungsart auszustellen. Die Durchführung des Verfahrens und die Ausstellung der Erklärung sind nicht an andere Wirtschaftsakteure übertragbare Aufgaben der Erzeuger der Verpackungen. Bisher sind nur die Rahmenparameter zum Konformitätsverfahren bekannt. Die genauen Inhalte werden in den noch ausstehenden delegierten Rechtsakten festgelegt. Erst wenn diese Parameter feststehen, kann beurteilt werden, wie eine mögliche Unterstützung der Erzeuger durch BellandVision aussehen könnte.
VEOLUTIONS: Nehmen wir an, ein Hersteller verwendet für sein Produkt eine Verbundverpackung, also eine Verpackung aus verschiedenen Materialien. Welche Beratungsleistung erhält er von Ihnen, um die Verpackung kreislauffähiger zu gestalten?
Diana Uschkoreit: In einem ersten Schritt analysieren wir diese Verpackung nach dem Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Dabei prüfen wir wichtige Aspekte wie: Kann die Verpackung in den bestehenden Sortieranlagen korrekt sortiert werden? Lassen sich die verschiedenen Materialien während des Aufbereitungsprozesses gut voneinander trennen? Gibt es Materialien oder Gestaltungsmerkmale, die das Recycling stören könnten? Wie hoch ist der Anteil an der Verpackung, der tatsächlich recycelt und als Rezyklat in Produkten eingesetzt werden kann? Für diese Analyse benötigen wir vom Hersteller genaue Informationen über die Zusammensetzung der Verpackung, ihr Gewicht und ihre Größe sowie Fotos. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der spezifischen Anwendung – des Verpackungsinhalts – entwickeln wir dann individuelle Empfehlungen, wie die Verpackung kreislauffähiger gestaltet werden kann. Unsere „Circular Consultants“ sind Verpackungstechniker/-ingenieure und haben bereits viel Erfahrung in der Praxis gesammelt. Deshalb können sie unseren Kunden nicht nur sagen, wie eine Verpackung recyclingfähig wird, sondern berücksichtigen dabei auch die Anforderungen, die durch das Produkt an die Verpackung gestellt werden.
VEOLUTIONS: BellandVision ist Teil der Veolia Gruppe. Welche Vorteile hat das für den Kunden?
Diana Uschkoreit: Wir bieten unseren Kunden das Komplettpaket. Als Deutschlands größtes duales System kümmern wir uns um die gesetzlich vorgeschriebene Verpackungslizenzierung. Darüber hinaus beraten wir zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und zum Einsatz von recycelten Materialien. Wir können zusätzlich praktische Sortiertests und Zertifizierungen über unsere Konzernschwester Circpack by Veolia durchführen. Das Unternehmen kann die Recyclingfähigkeit von Verpackungen auch offiziell zertifizieren. Auch bei der Beschaffung von recycelten Kunststoffen profitieren unsere Kunden vom Veolia Netzwerk. Durch die Einbindung in die Veolia Gruppe sind wir ein starker Partner, wenn es darum geht, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir können alle erforderlichen Dienstleistungen anbieten – aus einer Hand!
VEOLUTIONS: Vielen Dank für den tiefen Einblick in das Thema!
Welche Anforderungen stellt die PPWR an Unternehmen?
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick
Konformität
- Wirtschaftsakteure müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der PPWR entworfen, hergestellt und gekennzeichnet werden. Für jede Verpackungsart ist ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, eine technische Dokumentation zu erstellen sowie eine EU-Konformitätserklärung auszustellen.
Circular Design/Design for Recycling
- Die PPWR definiert Kriterien für recyclingfähige Verpackungen. Wirtschaftsakteure in der EU müssen ihre Verpackungen so konzipieren, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus recycelbar sind. Ab 2030 dürfen nur solche Verpackungen auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden, die recyclingfähig sind.
Mindestrezyklateinsatzquoten
- Die Verordnung schreibt einen Mindestanteil recycelter Materialien in bestimmten Kunststoffverpackungen vor. Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, nur Verpackungen in den Verkehr zu bringen, die diese Quoten erfüllen.
Verpackungsreduzierung
- Die PPWR legt konkrete Ziele zur Minimierung von Verpackungen fest. Wirtschaftsakteure müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um Gewicht und Volumen ihrer Verpackungen zu reduzieren. Zusätzlich werden strengere Vorgaben für Verpackungsfunktionen, -gewicht, -größe und -leerraum eingeführt.
Kennzeichnungsvorschriften
- Die Verordnung definiert Vorgaben zur Kennzeichnung von Verpackungen. Einheitliche Kennzeichnungen mit Angaben zur Materialzusammensetzung sollen Verbraucher*innen die Mülltrennung erleichtern.
Kompostierbarkeit
- Biobasierte Rohstoffe und kompostierbare Verpackungen stehen stärker im Fokus der Verordnung. Während der Einsatz von biobasierten Kunststoffen zunächst durch die EU-Kommission evaluiert werden soll, sieht die EU-Verordnung vor, dass bestimmte Verpackungen künftig kompostierbar sein müssen.
Wiederverwendbarkeit
- Die PPWR definiert klare Kriterien für die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen. Erzeuger von Verpackungen müssen die Einhaltung dieser Kriterien in den technischen Verpackungsinformationen nachweisen.
Wir haben für Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung nach Timing und Stakeholdern zusammengestellt. Hier können Sie das Dokument herunterladen.


Hier finden Sie die wichtigsten Inhalte, Auswirkungen und Anforderungen der PPWR. Erfahren Sie, wie BellandVision Ihr Unternehmen unterstützen kann, sich auf die neue Gesetzgebung und die Umsetzung der PPWR vorzubereiten.

Ihr Ansprechpartner:
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