In 2026 kommen einige Neuerungen im europäischen und deutschen Verpackungsrecht, die für Ihr Unternehmen relevant sind.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Seit dem 11. Februar 2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die wichtigsten Anforderungen für Sie im Überblick:
Konformitätsnachweise: Sie müssen für jede Verpackungsart ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen.
Design for Recycling: Ab 2030 dürfen nur noch Produkte mit recyclingfähigen Verpackungen auf dem EU-Markt vertrieben werden. Die PPWR definiert hierfür Kriterien, die erfüllt werden müssen. Gestalten Sie Ihre Verpackungen bereits jetzt entsprechend mit unserer Tochtergesellschaft Belland Vision.
Rezyklateinsatz: Bestimmte Kunststoffverpackungen müssen Mindestanteile an recycelten Materialien enthalten.
Verpackungsreduzierung: Sie sind verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Verpackungsabfälle zu minimieren. Die PPWR führt strengere Vorgaben für Gewicht, Leerraum und Größe ein.
Kennzeichnung: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Verpackungen sollen Verbrauchern das Trennen zukünftig erleichtern.
Kompostierbarkeit: In Zukunft müssen bestimmte Verpackungen kompostierbar sein.
Wiederverwendbarkeit: Die Erzeuger von Verpackungen müssen diese im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens nachweisen.
Ausführlichere Informationen zur PPWR können Sie bei unserem Dualen System Belland Vision nachlesen.
Neues deutsches Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Das Bundesumweltministerium plant, das bisherige Verpackungsgesetz durch ein neues Durchführungsgesetz zu ersetzen. Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick:
Zulassungspflicht: Die PPWR führt eine Zulassungspflicht für alle Hersteller und Organisationen ein, die die erweiterte Herstellerverantwortung wahrnehmen. Dabei erfolgt die Zulassung durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Hersteller ohne Organisation müssen eine individuelle Zulassung beantragen und sich an der Finanzierung der ZSVR beteiligen. Diese wird bisher nur von den dualen Systemen und Branchenlösungen getragen.
Abfallvermeidungsabgabe: Duale Systeme, Branchenlösungen und sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung sowie die Hersteller ohne Organisation sollen künftig fünf Euro je bereitgestellter Tonne Verpackungen an eine gemeinsame Organisation zahlen. Damit finanziert diese Mehrwegsysteme und Vermeidungsmaßnahmen.
Höhere Recyclingquoten: Ab 2028 steigt die Recyclingquote für Kunststoffe auf 75 %, davon müssen 70 % durch werkstoffliches Recycling gewonnen werden. Die Recyclingquoten für Aluminium und Eisenmetalle steigen auf 95 %.
Das neue Gesetz soll im ersten Quartal 2026 im Bundeskabinett beschlossen werden und muss anschließend vom Bundestag verabschiedet werden. Hier kann sich also noch etwas ändern.
Unser Fazit
Die Änderungen erfordern rechtzeitiges Handeln. Prüfen Sie Ihre Verpackungskonzepte auf Recyclingfähigkeit, bereiten Sie die erforderlichen Dokumentationen vor und verteilen Sie die neuen Abgaben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.
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