Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument für Städte und Gemeinden, um den Weg in eine klimaneutrale Zukunft zu gestalten. Sie schafft die Grundlage dafür, die lokale Wärmeversorgung langfristig effizient, bezahlbar und umweltfreundlich umzubauen.
Mehr als ein Drittel des Endenergiebedarfs in Deutschland entfällt auf Heizung und Warmwasser – aktuell werden über 80 % der Wärmenachfrage noch mit fossilen Energieträgern gedeckt. Genau hier greift die Wärmeplanung an: Sie schafft Transparenz, zeigt Wege auf und macht Dekarbonisierungsfortschritt planbar.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ergänzt das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) inhaltlich. Während das GEG darauf ausgerichtet ist, die dezentrale Wärmeversorgung in Gebäuden bundesweit auf klimafreundliche Lösungen umzustellen, verfolgt das WPG das Ziel, eine leitungsgebundene, treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 aufzubauen.
Mit dem neuen WPG ist die Wärmeplanung für viele Kommunen in Deutschland nun verpflichtend – und eröffnet gleichzeitig große Chancen für nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Das 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet rund 11.000 Kommunen, einheitlich und systematisch Wärmepläne zu erstellen. Dabei handelt es sich um einen strukturierter Prozess, mit dem Kommunen analysieren, wie ihre aktuelle Wärmeversorgung aussieht – und wie sie bis spätestens 2045 klimaneutral werden kann. Ziel ist es, einen klaren Fahrplan zu erstellen, wie Wärme zukünftig erzeugt, verteilt und genutzt wird – unter Berücksichtigung von lokalen Potenzialen wie erneuerbaren Energien, Abwärme oder Effizienzsteigerungen.
Was gehört in einen kommunalen Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan besteht aus vier Kernbausteinen:
1. Bestandsanalyse
Im ersten Schritt wird die bestehende Wärmeinfrastruktur detailliert erfasst: Wie hoch ist der Wärmebedarf? Welche Energieträger werden eingesetzt? Wo gibt es bereits Wärmenetze? Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen? Diese Analyse zeigt, wo Handlungsbedarf besteht – und wo Potenzial für Veränderung vorhanden ist.
2. Potenzialanalyse
Anschließend wird ermittelt, welche erneuerbaren und klimafreundlichen Wärmequellen sich in der jeweiligen Kommune nutzen lassen. Dazu gehören Solarthermie, Geothermie, Biomasse, Großwärmepumpen oder industrielle Abwärme. Auch Einsparpotenziale durch Gebäudesanierung fließen in die Betrachtung ein.
3. Szenarienentwicklung
Basierend auf diesen Daten entwickeln Kommunen mehrere Zukunftsszenarien, die unterschiedliche Wege in eine klimaneutrale Wärmeversorgung darstellen – etwa durch den Ausbau von Wärmenetzen, die Förderung individueller Heiztechniken oder die Kombination aus beidem. Diese Szenarien werden technisch, wirtschaftlich und ökologisch bewertet.
4. Zielbild & Maßnahmenplan
Am Ende steht ein konkreter Maßnahmenplan mit einem klaren Zielbild: Welche Maßnahmen werden kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt? Welche Quartiere sind für Wärmenetze geeignet? Wo sind Sanierungsstrategien besonders sinnvoll? Welche Fördermittel können aktiviert werden? Der Wärmeplan wird zur Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Stadtwerke.
Wer ist zur Wärmeplanung verpflichtet?
- Große Kommunen (über 100.000 Einwohner) müssen ihren Wärmeplan bis 30. Juni 2026 erstellen.
- Alle anderen Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028.
- Für Kleinstkommunen (< 10.000 Einwohner) sind vereinfachte Verfahren vorgesehen.
Zudem müssen Betreiber von Wärmenetzen Transformationspläne für ihre Systeme vorlegen – zunächst bis 2030 mindestens 30 % erneuerbare Energien oder Abwärme, bis 2040 80 % und bis 2045 100 %. Neue Wärmenetze müssen bereits ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens 65 % klimaneutrale Quellen aufweisen. Diese kurzen Umsetzungsfristen zielen darauf ab, Gebäudeeigentümer*innen und Energieversorgern Investitionssicherheit zu bieten, auf welche Art zukünftig die Wärmeversorgung der Gebäude erfolgen kann.
Förderung & Synergien
Um die Wärmeplanung umzusetzen, stellt der Bund erhebliche Mittel bereit: Bis 2028 sollen rund 500 Millionen Euro in die kommunale Wärmeplanung fließen. Darüber hinaus gibt es weitere Förderprogramme wie die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die auf die Umsetzung konkreter Projekte im Anschluss an den Wärmeplan abzielen. Durch die strategische Verbindung von Planung und Förderung entstehen wertvolle Synergien: Kommunen, die frühzeitig und systematisch planen, können sich langfristig Fördervorteile sichern und Investitionsentscheidungen gezielt vorbereiten.
Die Umsetzung sollte von Anfang an mitgedacht werden
Für das Gelingen der Wärmewende in den Kommunen ist es entscheidend, nicht nur Pläne zu entwickeln, sondern auch frühzeitig die praktische Umsetzung in den Blick zu nehmen. Neben städtebaulichen Instrumenten spielen dabei vor allem energiewirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle. Der Ausbau neuer oder bestehender Wärmenetze ist oft mit hohen Investitionen verbunden und erfordert fundiertes Fachwissen im Bereich Energieinfrastruktur und -recht, Finanzierung, Fördermöglichkeiten und Betrieb. Deshalb sollten Kommunen schon während der Potenzialanalyse überlegen, wie die spätere Umsetzung konkret gelingen kann – sowohl technisch als auch wirtschaftlich.
Dabei kommen unterschiedliche Modelle infrage: Die Kommune kann selbst aktiv werden, mit einem erfahrenen Partner im Bereich erneuerbarer Energien kooperieren oder über eine Vergabe von Wegerechten private Akteure einbinden. So wird aus dem Wärmeplan ein realistischer Fahrplan für die lokale Energiewende – mit greifbarem Mehrwert für alle Beteiligten.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Gespräch, wie die Umsetzung Ihres kommunalen Wärmeplans gelingen kann.
Stefanie Edmond
Geschäftsführerin
Veolia Future Energy GmbH
Amerigo-Vespucci-Platz 1
D-20457 Hamburg
Dr. Markus Bindig
Geschäftsführer
Veolia Future Energy GmbH
Amerigo-Vespucci-Platz 1
D-20457 Hamburg