Mehr als nur Pflicht: Rechtliche Vorgaben im Gastgewerbe als Chance für Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit

Gastronomie

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 📅  Veröffentlicht: 10. Juni 2026

Wie aus Vorschrift Vorteil wird

Bioabfall, Verpackungsmaterialien, Glas, Papier und Speiseöle – täglich fallen in Restaurants, Hotels und Cafés große Mengen an Abfällen an, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben geschaffen, die Gastgewerbebetriebe zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung verpflichten. Diese Regelungen dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern bieten Unternehmen gleichzeitig die Möglichkeit, Kosten zu senken und ihr Image nachhaltig zu stärken. Wer die rechtlichen Anforderungen kennt und umsetzt, handelt nicht nur gesetzeskonform, sondern positioniert seinen Betrieb zukunftsorientiert und wirtschaftlich klug.

 

Hotellerie

 

Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit im Gastgewerbe

Nachhaltiges Handeln ist auch unter Gastronomen und Hoteliers längst kein Randthema mehr. Zum einen steigen die gesellschaftlichen Anforderungen in dem Bereich, gleichzeitig gibt es gesetzliche Vorgaben, die den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und Abfällen regulieren. Ressourcen sollen so lange wie möglich im Kreislauf gehalten, Abfälle vermieden und Materialien konsequent wiederverwertet werden. Doch gerade im Gastgewerbe, wo täglich große Mengen an Lebensmitteln, Verpackungen und Verbrauchsmaterialien anfallen, ist auch das Abfallaufkommen sehr hoch - von der Küche bis zum Zimmerservice. Wie Betriebe diesen Abfall reduzieren, trennen und verwerten, entscheidet darüber, wie nachhaltig sie tatsächlich wirtschaften.


Nachhaltiges Abfall- und Ressourcenmanagement 
Gesetze und Pflichten für Gastronomen und Hoteliers

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die Grundlage und gibt vor, dass Abfallvermeidung der Verwertung und Beseitigung von Abfällen vorzuziehen ist. Natürlich lassen sich Abfälle aber nicht vollständig vermeiden. In diesem Fall gilt eine klare Pflicht zur Getrenntsammlung von Abfällen, damit diese fachgerecht verwertet werden können. Je besser und sortenreiner getrennt wird, desto höher ist der Recyclinganteil und umso geringer der Verbrauch neuer Ressourcen. In Zukunft ist mit strengeren Kontrollen bei der Einhaltung der Abfallhierarchie und einer Ausweitung der Obhutspflicht mit zunehmend digitaler Dokumentation zu rechnen.

Neben dem KrWG schreibt auch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) die Getrennthaltung der verschiedenen Abfallfraktionen direkt am Entstehungsort vor. Sie verpflichtet Abfallerzeuger dazu, zu dokumentieren, welche Arten und Mengen von Abfällen anfallen und wie diese entsorgt und verwertet werden.

Seit Mai 2025 gilt auch die neue Bioabfallverordnung (BioAbfV). Sie sieht strengere Vorschriften für die Trennung von Bioabfall vor und setzt eine Obergrenze für Fremdstoffe fest, um die Belastung der Umwelt durch Fremdstoffe zu verringern und ein bestmögliches Recycling sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es weitere Regelungen wie zum Beispiel die Lebensmittelhygiene-Verordnung, die eine hygienische und schnelle Abfallentsorgung vorschreibt, um der Kontamination von Lebensmitteln vorzubeugen.
Wichtig sind außerdem die Fettabscheider, die regelmäßig gewartet und geleert werden müssen – mit entsprechenden Wartungsprotokollen und Nachweisen, wie vom Wasserhaushaltsgesetz vorgeschrieben. Wenn der Fettabscheider überläuft oder nicht richtig funktioniert, drohen Bußgelder und teure Reparaturen. Hier bietet beispielsweise Veolia Wartungsverträge mit festen Intervallen an. 


Rechtskonformes Abfallmanagement = Ressourcenschonung und wirtschaftliches Potenzial  

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben lohnt sich auch wirtschaftlich, denn wer richtig trennt und verwertet, spart Entsorgungskosten und kann die Wertstofferlöse erhöhen.

Ein besonders hohes Verwertungspotenzial haben dabei organische Abfälle als zweitgrößte Abfallart im Gastgewerbe, denn deren Verwertungsmöglichkeiten sind vielfältig: Biogasanlagen sind der Hauptverwertungsweg für Speisereste, aus denen Strom, Wärme und hochwertiger Dünger entstehen. Für Hoteliers und Gastronomen bedeutet das: Durch separate Sammlung und “saubere” Bioabfälle können die Entsorgungskosten deutlich gesenkt werden, denn Bioabfall ist in der Regel günstiger zu entsorgen als Restabfall oder gemischter Gewerbeabfall. 

 


Aus Bioabfällen schaffen wir in unseren 6 eigenen Biogasanlagen jährlich

55 GWh Biomethan
40 GWh Strom



Altspeiseöle und -fette sind ebenfalls sehr interessant: Hier können Betriebe je nach Marktlage und Menge tatsächlich Erlöse erzielen, da diese zu Biodiesel weiterverarbeitet werden. Statt Entsorgungskosten gibt es also Geld zurück – vorausgesetzt, die Qualität stimmt und es sind keine Verunreinigungen drin.

Der größte Vorteil liegt aber in der Gesamtbetrachtung: Wer seine Abfälle richtig trennt, reduziert das teure Aufkommen von gemischten Gewerbeabfällen erheblich. Bioabfall und Wertstoffe haben deutlich niedrigere Entsorgungskosten. Dazu kommt das positive Image, denn Gäste honorieren nachhaltiges Wirtschaften.

Wir beraten unsere Kunden individuell, wie sie ihr Abfallmanagement optimieren und dabei auch wirtschaftlich profitieren können. Das rechnet sich oft schneller als gedacht. So bleiben Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nachhaltig und wirtschaftlich aufgestellt – mit einem Partner, der die Branche kennt und versteht.
 


 

Sie haben Fragen oder sind an unseren Lösungen für ein rechtssicheres Abfallmanagement interessiert? 

Dann kontaktieren Sie uns gerne! 

Isabelle Heisler


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