Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind aus der Produktwerbung kaum noch wegzudenken. Für Verbraucher ist es oft unmöglich zu erkennen, was dahinter steckt. Die EU schiebt dieser Unklarheit nun mit der neuen EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 einen Riegel vor. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt primär über eine Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Ab 2026 gelten strenge, einheitliche Regeln für Umweltaussagen. Diese sollen das Greenwashing massiv eindämmen. Für Unternehmen bedeutet das: Die Zeit der vagen Werbebotschaften ist vorbei. Erfahren Sie hier, was sich konkret ändert und wie Sie Ihre Kommunikation schon jetzt zukunftssicher machen.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die „Empowering Consumers" Richtlinie, kurz EmpCo, ist Teil des europäischen Green Deals. Ihr Hauptziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen (Greenwashing) und beschönigenden sozialen Aussagen (Social Washing) zu schützen. Künftig dürfen Unternehmen Umweltaussagen nur noch verwenden, wenn diese klar, nachvollziehbar und wissenschaftlich belegt sind. Wer seine Produkte als nachhaltig bewirbt, muss dies beweisen können. Das schafft nicht nur Vertrauen und Transparenz für die Verbraucher, sondern gibt auch Unternehmen, die tatsächlich nachhaltig wirtschaften, einen fairen Wettbewerbsvorteil.
Wann wird die EmpCo-Richtlinie wirksam?
Die Uhr tickt: Die EmpCo-Richtlinie ist bereits am 27. März 2024 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, haben bis zum 27. März 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Regeln sollen dann ab dem 27. September 2026 gelten. Übergangsfristen sind aktuell nicht vorgesehen. Das bedeutet: Unternehmen müssen ihre gesamte Nachhaltigkeitskommunikation bis zum Herbst 2026 anpassen. Wer zu lange wartet, riskiert empfindliche Sanktionen, darunter Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
Was wird mit der EmpCo-Richtlinie konkret verboten?
Besonders relevant ist die Erweiterung der sogenannten „schwarzen Liste“ – Praktiken, die per se als unlauter gelten und somit verboten sind.
1. Verbot allgemeiner, unbelegter Umweltaussagen
Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ sind künftig verboten, wenn die Umweltleistung des Produkts nicht nachgewiesen werden kann. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Aussage auf demselben Werbemedium klar und verständlich konkretisiert wird (z. B. „Verpackung aus 75 % Recyclingmaterial“ statt nur „nachhaltig“).
2. Verbot von Nachhaltigkeitssiegeln ohne Zertifizierung
Selbst erstellte Siegel oder Logos, die Nachhaltigkeit suggerieren, sind nicht mehr zulässig. Künftig dürfen nur noch Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden, die auf einem transparenten, unabhängigen und für alle zugänglichen Zertifizierungssystem basieren (z. B. der „Blaue Engel“) oder von staatlichen Stellen vergeben werden.
3. Verbot irreführender Aussagen über das gesamte Produkt
Es ist verboten, mit einer Eigenschaft zu werben, die nur einen kleinen Teil des Produkts betrifft, aber den Eindruck erweckt, das gesamte Produkt sei umweltfreundlich. Die Aussage „aus Recyclingmaterial“ ist unzulässig, wenn sich dies nur auf die Verpackung bezieht. Korrekt wäre: „Verpackung zu 100 % aus Recyclingmaterial“.
4. Verbot von Klimaneutralitäts-Claims auf Basis von Kompensation
Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ sind für Produkte verboten, wenn diese Neutralität lediglich durch den Zukauf von CO₂-Zertifikaten (Kompensation) erreicht wird. Unternehmen sollen dazu motiviert werden, ihre Emissionen tatsächlich zu reduzieren, anstatt sie nur auszugleichen. Über das Engagement in Klimaschutzprojekten darf weiterhin informiert werden – aber nicht mehr unter dem Label der Produktneutralität.
5. Strengere Regeln für Zukunftsversprechen
Wer mit zukünftigen Zielen wirbt (z. B. „klimaneutral bis 2030“), muss dafür einen klaren, öffentlichen und überprüfbaren Umsetzungsplan vorlegen. Dieser Plan muss messbare Zwischenziele enthalten und regelmäßig von unabhängigen Experten geprüft werden.
6. Neue Informationspflichten zu Haltbarkeit und Reparatur
Neben den Werbeverboten führt die Richtlinie auch neue Informationspflichten ein. Verbraucher müssen künftig klar und verständlich über die Haltbarkeit, Reparaturmöglichkeiten, Ersatzteilverfügbarkeit und Software-Updates informiert werden.
Was sollten Unternehmen jetzt tun? Ihre Checkliste für 2026
- Bestandsaufnahme: Analysieren Sie alle aktuellen Umweltaussagen auf Verpackungen, Websites und in Werbematerialien.
- Beweise sichern: Sammeln Sie für jede Aussage belastbare Daten und wissenschaftliche Nachweise.
- Kommunikation anpassen: Formulieren Sie vage Claims konkret und präzise. Streichen Sie unzulässige Begriffe.
- Siegel-Strategie prüfen: Ersetzen Sie selbst erstellte Labels durch anerkannte, zertifizierte Siegel.
- Fokus auf Reduktion: Entwickeln Sie eine echte Strategie zur Reduzierung Ihres ökologischen Fußabdrucks, anstatt sich auf Kompensation zu verlassen.
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