Elektroschrott

Veolia übernimmt die Sammlung und Verwertung von gewerblichen sowie privaten Elektronikabfällen.

Schauen wir uns in unserer Umgebung um, stellen wir fest, dass elektronische Geräte aus dem Alltag und dem betrieblichen Umfeld nicht mehr wegzudenken sind. Ob zu Hause in Küche, Wohn- und Schlafbereich oder bei Unternehmen vom Büro bis zur Produktion. Batterien, Akkus und Elektrogeräte wie Smartphones sind nützliche Helfer in allen Lebens- und Arbeitsbereichen. Doch auch sie gehen kaputt und müssen entsorgt werden. Teilweise wird aus noch funktionstüchtigen Geräten Elektroschrott. Dabei spielt die korrekte Entsorgung eine besonders große Rolle: Elektronikgeräte können eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, wenn diese nicht über den Einzelhandel oder zertifizierte Entsorger fachgerecht entsorgt werden. 


Seit 2019 regelt das Elektrogesetz (ElektroG) das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Auf den Veolia Wertstoffhöfen können Privatkunden ihre elektronischen Geräte sowie Batterien und Akkus entsorgen. Für gewerbliche Kunden stellen wir passende Behälter für die platzsparende Sammlung vor Ort bereit und übernehmen die Entsorgungslogistik. 

Veolia Delbrück Elektrogeräte Elektroschrott

Behälter und Abholung einfach bestellen

 

Erfahren Sie mehr über das ElektroG

 

Kampagne zur korrekten Entsorgung von Akkus und Batterien

 

Vermeintliche Abfälle als Ressource 

An unseren Veolia-Standorten in Hannover, Chemnitz und Rostock übernehmen wir die Verwertung und das Recycling des Elektroschrotts. Denn in Elektrogeräten befinden sich nicht nur gefährliche Stoffe, die sicher entsorgt werden müssen, sondern auch wichtige Rohstoffe, die wieder verwertet werden können. Dabei setzen wir die Vorgaben und Regelungen des ElektroG gesetzeskonform um. Veolia verfügt über Standorte mit Erstbehandlungsstatus. Zu unserem Know-how im Recycling von Elektronikgeräten gehört außerdem das Kühlgeräterecycling.

Fakten 

  • Seit 2015 wird das ElektroG regelmäßig novelliert.
  • Hersteller und Importeure als Erstinverkehrbringer müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, registrieren, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland anbieten oder inverkehrbringen dürfen.
  • Über unsere Standortsuche finden Sie Veolia-Wertstoffhöfe in Ihrer Nähe.